EU-Wasserrichtlinie
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie dehnt
den notwendigen Wasserschutz auf alle Gewässer aus und legt klare Ziele
fest: Bis zum Jahr 2015 muss für alle europäischen Gewässer
ein „guter Zustand“ erreicht werden und europaweit eine nachhaltige
Gewässernutzung gewährleistet sein.
Die Richtlinie verfolgt einen ambitionierten und innovativen Ansatz zur Wasserbewirtschaftung. Die wichtigsten Elemente der Richtlinie umfassen:
Gewässerentwicklungsplan Dreisam
Für die gesamte Dreisam liegt ein Gewässerentwicklungsplan vor.
Der GEP beinhaltet eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Zustands der Dreisam,
zukünftige Entwicklungsziele und mögliche Maßnahmen zu deren
Umsetzung.
Entwicklungsziele sind die Rückführung der Dreisam zu einem naturnäheren
Zustand, Hochwasserschutz und Aspekte der Naherholung. Das Endergebnis ist
ein Kartenwerk für die gesamte Dreisam, das sich als Werkzeug für
die praktische Gewässerentwicklung und den Gewässerunterhalt eignet.
Besonders auf drei Bereiche bezieht sich die Verbesserung der Dreisam:
So wird der Flusslauf der Dreisam als „sehr stark“ bis „vollständig
verändert“ bewertet. Der Wassermangel in der Dreisam in den spätsommerlichen
Trockenperioden und die Erwärmung des Gewässers stellen große
Defizite dar. Die Gründe dafür liegen u.a. in der hohen Durchlässigkeit
der Dreisamschotter, Wasserentnahme durch den Menschen oder fehlender Beschattung.
Die monotone Struktur der Dreisam, vor allem die mangelnde Strömungs-
und Substratdiversität sowie die fehlende Tiefenvarianz, schränkt
die Lebensräume der Fließgewässerbewohner, vor allem der Fische,
stark ein. Das Ziel des Gewässerentwicklungsplans ist es, diese Defizite
so weit wie möglich zu beheben.
Lösungen für den Aspekt des Hochwasserschutzes wären z.B. das
Anlegen von Retentionsflächen. Für das Erreichen eines naturnäheren
Zustandes wäre an einigen Stellen eine Dammrückverlegungen oder die
Herstellung der Durchgängigkeit möglich.