EU-Wasserrichtlinie


Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie dehnt den notwendigen Wasserschutz auf alle Gewässer aus und legt klare Ziele fest: Bis zum Jahr 2015 muss für alle europäischen Gewässer ein „guter Zustand“ erreicht werden und europaweit eine nachhaltige Gewässernutzung gewährleistet sein.

Die Richtlinie verfolgt einen ambitionierten und innovativen Ansatz zur Wasserbewirtschaftung. Die wichtigsten Elemente der Richtlinie umfassen:

 

Gewässerentwicklungsplan Dreisam

Für die gesamte Dreisam liegt ein Gewässerentwicklungsplan vor. Der GEP beinhaltet eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Zustands der Dreisam, zukünftige Entwicklungsziele und mögliche Maßnahmen zu deren Umsetzung.
Entwicklungsziele sind die Rückführung der Dreisam zu einem naturnäheren Zustand, Hochwasserschutz und Aspekte der Naherholung. Das Endergebnis ist ein Kartenwerk für die gesamte Dreisam, das sich als Werkzeug für die praktische Gewässerentwicklung und den Gewässerunterhalt eignet.
Besonders auf drei Bereiche bezieht sich die Verbesserung der Dreisam:

So wird der Flusslauf der Dreisam als „sehr stark“ bis „vollständig verändert“ bewertet. Der Wassermangel in der Dreisam in den spätsommerlichen Trockenperioden und die Erwärmung des Gewässers stellen große Defizite dar. Die Gründe dafür liegen u.a. in der hohen Durchlässigkeit der Dreisamschotter, Wasserentnahme durch den Menschen oder fehlender Beschattung. Die monotone Struktur der Dreisam, vor allem die mangelnde Strömungs- und Substratdiversität sowie die fehlende Tiefenvarianz, schränkt die Lebensräume der Fließgewässerbewohner, vor allem der Fische, stark ein. Das Ziel des Gewässerentwicklungsplans ist es, diese Defizite so weit wie möglich zu beheben.
Lösungen für den Aspekt des Hochwasserschutzes wären z.B. das Anlegen von Retentionsflächen. Für das Erreichen eines naturnäheren Zustandes wäre an einigen Stellen eine Dammrückverlegungen oder die Herstellung der Durchgängigkeit möglich.