Erst nach der Aufnahme der Dreisam in den Badischen Flussbauverband und den damit in Verbindung stehenden finanziellen Mitteln, war es möglich, die Dreisam unter dem Gesichtspunkt des Hochwasserschutzes für die anliegenden Gemeinden zu begradigen. Abschnitt für Abschnitt wurde nach den Plänen von Johann Gottfried Tulla ab 1817 begradigt und in Dämme gefasst:
| Zeitraum | Abschnitt |
| 1822 1824 | Freiburg Stadtgebiet bis Obere Betzenhauser Gemarkungsgrenze |
| 1824 | Obere Betzenhauser Gemarkungsgrenze bis Lehener Brücke |
| 1831 1834 | Lehener Brücke bis Hugstetten Schwarzmatten |
| 1837 1843 | Neuershausen Bötzinger Brücke bis Riegel |
| 1842 1845 | Hugstetten bis Obere Neuershauser Gemarkungsgrenze |
| 1837 1842 | Leopoldskanal von Riegel bis zur Mündung in den Rhein |
So wurden zunächst das neue Flussbett ausgebaggert und mit dem gewonnenen Erdreich die Dämme beiderseits des neuen Laufes aufgeschüttet. Die Ufer wurden anfangs mit Faschinaten und Bepflanzung gesichert. Als neue Hochwässer diese allerdings regelmäßig mitrissen, wurden große Teile der Uferzonen mit Steinen gepflastert. Zudem wurde die durch die erhöhte Fließgeschwindigkeit der Tiefenerosion ausgesetzte Sohle im Nachhinein durch Querschwellen aus Holz und Stein gesichert.
Bis zum heutigen Tag sind Nachbesserungen besonders nach hohen Abflüssen nötig, grundsätzlich tritt die Dreiam mittlerweile aber selbst bei höheren Wasserständen nur noch selten über ihre Dämme.